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Barrierefreiheitserklärung

Nach § 2 Satz 1 BayEGovV (basierend auf Art. 7 Abs. 1 (EU) 2016/2102) ist grundsätzlich eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen und zu veröffentlichen. Das Museum Fünf Kontinente ist bemüht, seine Webseiten im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Sammlung Online des Museums.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an Barrierefreiheit beruht auf einer im September 2021 vorgenommenen BITV-Selbstbewertung nach dem Prüfverfahren von BIK. Gemäß dieser Prüfschritte ist die Website hinsichtlich gut zugänglich.

Diese Erklärung wurde am 15.09.2021 erstellt und zuletzt am 15.09.2021 überprüft.

Feedback

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie unserer Presseabteilung mitteilen. Hier können Sie auch Informationen zu Inhalten einholen, die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene sind.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Museum Fünf Kontinente
Staatliche Museen in Bayern
Maximilianstraße 42
80538 München

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München